Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1988 - 7 B 106.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4209
BVerwG, 24.06.1988 - 7 B 106.88 (https://dejure.org/1988,4209)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1988 - 7 B 106.88 (https://dejure.org/1988,4209)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1988 - 7 B 106.88 (https://dejure.org/1988,4209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1988 - 7 B 106.88
    Dafür, daß das Berufungsgericht von Art. 2 § 5 Abs. 1 und § 6 EntlG aus sachfremden Erwägungen oder aufgrund grober Fehleinschätzung Gebrauch gemacht hätte, wie die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Senatsvom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - (Buchholz 313 EntlG Nr. 25) meint, ist nichts ersichtlich.
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1988 - 7 B 106.88
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1983 - 9 C 15.83 - (Buchholz 312 EntlG Nr. 32) ab.
  • BVerwG, 25.08.1995 - 8 B 105.95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtswidrige Unterlassung einer erneuten

    Zu einem im Sinne dieses Darlegungsgebotes schlüssigen Vortrag der Gehörsrüge hätte neben der Bezeichnung des Verfahrensfehlers die Darlegung gehört, was der Kläger bei Vermeidung des Verfahrensfehlers weiter ausgeführt hätte und inwiefern dies zur Durchsetzung seiner geltend gemachten Rechte geeignet gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG VII CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23, vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ).

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob angesichts der konkreten Umstände des vorliegenden Falles die sachliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Berufung gemäß § 130 a VwGO ohne erneute vorherige Anhörung (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 36.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ) und insbesondere ohne die - im übrigen hier ausdrücklich erbetene - Vorabentscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (vgl. hierzu HessVGH, Beschluß vom 27. Februar 1984 - 4 TI 63/83 - NJW 1985, 218; OVG Hamburg, Beschluß vom 25. August 1986 - Bs I 77/86 - FamRZ 1987, 178; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 13. Dezember 1990 - 2 E 1210/90 - NVwZ 1991, 595; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 166 Rn. 8) mit dem maßgeblichen Verfahrensrecht in Einklang stand.

  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Die Beschwerde hat nicht hinreichend bezeichnet (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), inwiefern sie trotz anwaltlicher Vertretung an der Einbringung des von ihr jetzt vermißten Sachvortrags in das Verfahren gehindert gewesen und inwiefern ihr infolge des angeblichen Verfahrensfehlers unterbliebenes Vorbringen zur Durchsetzung ihrer geltend gemachten Rechte geeignet gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ).
  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Die Beschwerde hat nicht hinreichend bezeichnet (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), inwiefern sie trotz anwaltlicher Vertretung an der Einbringung des von ihr jetzt vermißten Sachvortrags in das Verfahren gehindert gewesen und inwiefern ihr infolge des angeblichen Verfahrensfehlers unterbliebenes Vorbringen zur Durchsetzung ihrer geltend gemachten Rechte geeignet gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 163.86 - Buchholz 312 EntlG Nr. 45 S. 35 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 90.96

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz -

    Zu einem im Sinne dieses Darlegungsgebots erforderlichen Vortrag der Gehörsrüge hätte neben der Bezeichnung des Verfahrensfehlers die Darlegung gehört, was der Kläger bei Vermeidung des Verfahrensfehlers weiter ausgeführt hätte und inwiefern dies zur Durchsetzung seiner geltend gemachten Rechte geeignet gewesen wäre (vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG VII CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG Nr. 50 S. 5 ).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 89.96

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz -

    Zu einem im Sinne dieses Darlegungsgebots erforderlichen Vortrag der Gehörsrüge hätte neben der Bezeichnung des Verfahrensfehlers die Darlegung gehört, was die Klägerin bei Vermeidung des Verfahrensfehlers weiter ausgeführt hätte und inwiefern dies zur Durchsetzung ihrer geltend gemachten Rechte geeignet gewesen wäre (vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG VII CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23 und vom 24. Juni 1988 - BVerwG 7 B 106.88 - Buchholz 312 EntlG, Nr. 50 S. 5 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht